Binationale Paare müssen sich entscheiden, in welchem Land sie nach der Heirat zusammen leben möchten. Wer nicht andauernd ein Visum beantragen möchte und von seinem Heimatland zu dem Land des Partners/der Partnerin pendeln möchte, der sollte sich um eine Familienzusammenführung bemühen. Ist das WO(?) geklärt und die Entscheidung für Deutschland gefallen, dann sind 3 Punkte für eine erfolgreiche Familienzusammenführung wichtig

Verheiratete Paare gehören zusammen

In Deutschland wird die Familienzusammenführung durch das Aufenthaltsgesetz geregelt.

Sind zwei Menschen verheiratet, ist es leichter tatsächlich an einem Ort zusammen zu leben. Jeder Verheiratete hat das Recht darauf, seine Liebste/seinen Liebsten um sich zu haben. Welche Punkte gibt es zu beachten, und wie ist das Procedere des sogenannten Ehegattennachzuges? Früher kannte man das von türkischen Arbeitern, die dann ihre bereits Ehefrauen und Kinder aus der Türkei nach Deutschland holten. Heute sind es überwiegend internationale Liebespaare, die ihren Partner aus einem fremden Land nach Deutschland holen möchten.

 

1. rechtskräftige Ehe

Der wichtigste Punkt bei dem Ehegattennachzug ist, dass die geschlossene Ehe zunächst rechtsgültig ist. Einer der Bedingungen ist, dass beide Ehepartner das 18. Lebensjahr erreicht haben (Es gibt Ausnahmen, wenn man bereits Kinder miteinander hat). In der Regel wurde die Ehe im Ausland geschlossen. Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist beispielsweise rechtsgültig in Deutschland.

Je nachdem in welchem Land die Eheschließung stattgefunden hat, kann es sein, dass das hiesige Standesamt eine Übersetzung verlangt. Oder eine Bestätigung vom deutschen Konsulat in dem Heimatland, dass die Heiratsurkunde ein Original ist.

2. Sprachkenntnisse

Seit der Reform des Zuwandergesetzes vom 28.08.2007 ist es notwendig, dass der Ehepartner, der nachziehen möchte, deutsche Sprachkenntnisse nachweist. Der- oder diejenige soll es im Alltag leicht haben, sich in Deutschland verständigen zu können, unabhängig vom Partner.

Ein Nachweis von einem Deutschkurs mit dem Zertifikat A1 ist erstmal ausreichend, um im Zuge einer Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen zu dürfen. Es kann sein, dass die Ausländerbehörde nach der erfolgreichen Einreise, immer wieder eine Steigerung der Sprachkenntnisse abfragt, um eine Integration zu fördern. Dies ist allerdings von der Nationalität, der Ausländerbehörde selbst und den Lebensumständen abhängig.

Als Ehegatte wird man in der Regel nicht mehr weggeschickt, wenn man einmal durch die Familienzusammenführung in Deutschland angekommen ist.

Außerdem gibt es Ausnahmen, was die Sprachkenntnisse angeht. Ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse dürfen im Zuge der Familienzusammenführung folgende Personen einreisen:

  • EU- Bürger (nachzuziehende Eheparter)
  • Staatsbürger folgender Länder: Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland & USA
  • geistig oder körperlich behinderte Menschen, die aus diesem Grund nicht in der Lage sind, leichte Sprachkenntnisse im vorherein zu erlernen.
  • Akademiker & Forscher, die ihre Qualifikationen nachweisen können
  • wenn der aus dem Ausland stammende in Deutschland lebende Partner, bereits vor der Einreise in die BRD mit der Person, die einreisen soll, verheiratet war und dieser in Deutschland als Forscher  oder Hochqualifizierter tätig ist.

3. Sicherung des Lebensunterhalts

Ein wichtiger Punkt für eine erfolgreiche Familienzusammenführung ist die finanzielle Lage, des in Deutschland lebenden Partners. Kann derjenige seinen nachziehenden Partner alleine versorgen? Menschen, die von Hartz IV leben, werden es sehr schwer haben eine Familienzusammenführung schnell und erfolgreich durchzusetzen.

Ob der Lebensunterhalt gesichert ist, wird anhand eines Vergleichs des Bedarfs des Ausländers mit den verfügbaren Mitteln ermittelt. Bei dieser Kalkulation werden neben den Regelsätzen auch Miet- und Nebenkosten einbezogen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls angesetzt. Die Behörde verlangt in der regel auch zu wissen, wie viel Wohnraum zur Verfügung steht. Es sollen menschenwürdige Bedingungen sein, damit der nachgezogene Ehegatte in anständigen Verhältnissen wohnen kann. Auch eine Überbelegung von Wohnungen wird dadurch vermieden. Für Festangestellte heißt das die Lohnabrechnungen bereitzuhalten. Unternehmer und Selbstständige müssen in der Regel Einkommenssteuer-Bescheide & eventuell Nachweise der Gewinne durch den Steuerberater vorzeigen. In der Regel gilt, kurz nachfragen, was genau benötigt wird, um sich unnötigen Stress zu ersparen.

Familienzusammenführung bei Ausländer & Ausländer

Ist derjenige, der die Familienzusammenführung beantragt, selbst kein Deutscher, so gibt es drei umzusetzende Varianten:

  1. der in Deutschland lebende Ausländer besitzt seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung auch nicht ausgeschlossen ist
  2. der in Deutschland lebende Ausländer hat eine Niederlassungserlaubnis beziehungsweise Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  3. der in Deutschland lebende Ausländer hat eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (beispielsweise ein arabisch stammender Belgier lebt in Deutschland)