Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland, Familienstandsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis… viele Namen für den Nachweis, der eine Person als „heiratsfähig“ einschätzt.
In Deutschland wird nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenn mindestens einer der beiden Heiratswiligen eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit trägt.
Bei binationalen Paaren werden vom hiesigen Standesamt Ehefähigkeitszeugnisse aus dem Heimatland verlangt, unabhängig davon wie lange jemand bereits in Deutschland lebt. In Dänemark ist das etwas anders… Weiterlesen „Heiraten in Dänemark ohne Ledigkeitsbescheinigung“