Es gibt einige Fragen, die mir meine potentiellen Kunden immer wieder stellen. Das Thema der Namensänderung nach der Hochzeit in Dänemark beschäftigt viele Paare. Häufig werde ich bereits vor der Trauungstermin-Organisation gefragt, wie man im Nachhinein einen gemeinsamen Ehenamen in Deutschland führen kann. Ich muss zugeben, dass diese Frage nicht einfach so pauschal zu beantworten ist. Deswegen habe ich selbst eine Recherche gestartet und habe quer durch die Bundesrepublik Deutschland telefoniert und diverse Standesbeamte aus verschiedenen Städten mit zahlreichen Fragen gelöchertDas Ergebnis war so wie ich es bereits geahnt habe. Aber dazu gleich mehr. Erst einmal möchte ich gerne die Gesetzeslage darstellen. Laut dem BGB §1355 (3) soll die Ehenamen-Erklärung während der Eheschließung erfolgen. Früher war dies in Dänemark möglich.

Gesetzbuch Änderungen

Am 1. April 2006 wurde allerdings das dänische Namensgesetz geändert. Jeder Ausländer (also auch die Deutschen, die nach Dänemark reisen und dort heiraten), der in Dänemark getraut wird, behält zunächst einmal seinen eigenen Nachnamen.

Laut dem deutschen Namensrecht darf ein Ehepaar allerdings nachträglich eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe abgeben (BGB §1355 (3))

Es ist Euch überlassen, ob ihr einfach als Eheleute mit zwei verschiedenen Nachnamen lebt oder einen gemeinsamen Ehenamen erklärt. Ich habe meinen Namen nach meiner Trauung in Dänemark einfach behalten, meinem geliebten Großvater zu Ehren. Jedes Paar geht unterschiedlich damit um. Den einen ist es wichtig, den Namen des Partners anzunehmen, andere wünschen sich einen „Doppelnamen“.

heiraten in Dänemark: Namensänderung

Eine Sache ist zu beachten: Das deutsche Namensrecht erlaubt nur, dass der Familienname oder der Geburtsname des Mannes oder der Frau als Ehename bestimmt werden kann. Zusätzlich kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen.

Wenn einer der Partner aus einem anderen Land als Deutschland stammt, dann kann man das Recht dieses Landes nutzen, um dort den Nachnamen zu ändern. Wenn dort eine Doppelnamenführung ohne Bindestrich möglich ist, dann wäre die Änderung des Namens im Ausland eine denkbare Option.

recherche telefon lief heiss

Jetzt aber noch einmal zurück zu meiner Recherche. Fundamental musste ich feststellen, dass es offensichtlich keine konkrete Regelung gibt. Ich hatte vermutet, dass es eventuell je nach Bundesland Unterschiede geben würde, was die Namensänderung nach der Eheschliessung in Dänemark angeht. Allerdings musste ich feststellen, dass es regional von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedliche Aussagen gab.

Eine Antwort bekam ich bei meiner Recherche immer wieder zu hören: „Man könnte das nicht so pauschal beantworten!“ Das hatte ich mir ja schon gedacht. Aber diesen Spruch immer und immer wieder zu hören, hilft nicht wirklich weiter. Gerade wenn man seriöse Antworten auf eine so häufig gestellte Frage geben möchte.

bürokratie dokumente ohne ende

Es würde immer auf das jeweilige Paar ankommen! Deren Vorgeschichte (verwitwet, geschieden oder ledig), Hintergründe, Nationalität und Aufenthaltstitel würden definitiv eine Rolle spielen.

Erstaunlicherweise wurde mir im Kölner Standesamt die Auskunft gegeben, dass es dort ausreichen würde, wenn das Paar nach der Eheschließung mit den aktuell, gültigen Pässen und einer Original dänischen Heiratsurkunde beim Standesamt vorstellig werden würde und einen gemeinsamen Ehenamen erklärt. In einzelnen Fällen würde eine Apostille verlangt.

In Düsseldorf und Erfurt wurde mir gesagt, dass diejenigen auf jeden Fall ihre Geburtsurkunden einreichen müssten. Einige Paare entscheiden sich jedoch gerade deswegen für eine standesamtliche Trauung in Dänemark, weil ihnen die Geburtsurkunde aus dem Heimatland fehlt. Nach Aussagen der Standesbeamten würde die Geburtsurkunde den Geburtsnamen nachweisen, nur dann wäre eine Änderung des Nachnamens möglich. So steht das allerdings nicht im BGB. Der Interpretationsspielraum der Standesbeamten scheint recht groß zu sein, es scheint offensichtlich im jeweiligen Ermessen des Beamten zu liegen, wie vorzugehen ist.

In einigen Fällen ist man daher wohl gut damit beraten, wenn man beim Standesamt seines Wohnortes vorab telefonisch abklärt, wie das Procedere denn im nachhinein ist. Häufig können die Standesbeamten jedoch nicht konkret antworten, bis sie die Pässe und die Eheurkunde im Original sehen. Wenn beispielsweise jemand mit einem ausländischen Pass in Deutschland lebt, dann dürfen die hiesigen Behörden gar nicht so einfach den Namen ändern.

Wenn es es sich um eine binationale Ehe handelt und ein Ehepartner aus einem anderen Land als Deutschland stammt und dessen Pass nicht in Deutschland ausgestellt worden ist, dann wird die Namensänderung in der Regel im Konsulat des Heimatlandes bzw. sogar bei den Behörden des Heimatlandes selbst beantragt. Wenn das Heimatland nicht zum Apostillenabkommen gehört, dann kann eine Legalisierung der Heiratsurkunde durch die Botschaft des Heimatlandes mit Sitz in Dänemark notwendig sein.

Dies klingt allerdings komplizierter als es in der Regel ist. Zunächst verlangen die meisten Botschaften, dass das dänische Außenministerium die Echtheit der Heiratsurkunde durch einen Apostillenstempel bestätigt. Wenn das Heimatland nicht Mitglied des Apostillenabkommens ist, so wird dann die bereits mit Apostille versehene Heiratsurkunde bei der Botschaft des Heimatlandes mit Sitz in Dänemark über beglaubigt.

Danach kann dann die Ehe in der Heimat anerkannt werden und dort eine Namensänderung realisiert werden. Eine Standesbeamtin gab mir den Tipp, dass alle Ausländer, die nicht einen Pass besitzen, der in Deutschland ausgestellt worden ist, die Namenserklärung erst nach Rücksprache mit den Behörden im Ausland abklären sollte. Unter Umständen kann jemand staatenlos werden, wenn derjenige einfach seinen Namen ändert, ohne die Behörden der Heimat in Kenntnis zu setzen.

Ich werde Euch jetzt einfach mal Beispiele von Namensänderungen nennen, die ich selbst miterlebt habe:

Eines meiner Hochzeitspaare stammt aus der EU, lebt und arbeitet in Deutschland. Allerdings war für die Namensänderung nicht das deutsche Standesamt zuständig, sondern die beiden mussten die Namensänderung bei den Behörden ihres Heimatlandes ändern. Dafür war wiederum eine Apostille notwendig. In einigen Fällen, wenn das Heimatland nicht zum Apostillenabkommen gehört, kann darüber hinaus eine Legalisierung durch die Botschaft des Heimatlandes in Dänemark notwendig sein.

Jenen Paaren, die hier leben mit einem Pass, der in Deutschland ausgestellt worden ist, rate ich, einfach mit dem Standesamt über die Namensänderung zu sprechen. Die Unterlagen, die verlangt werden, sind laut meiner Recherche unterschiedlich. Zu gerne hätte ich Euch ein PDF zusammengestellt, quasi eine Liste, mit den einzureichenden Dokumenten, aber da es von Standesamt zu Standesamt solch große Unterschiede gibt, habe ich an dieser Stelle bewusst darauf verzichtet.

Ein weiteres meiner Hochzeitspaare (er mit deutschem Pass, sie mit türkischem Pass mit Aufenthaltstitel) hat in Mannheim einfach unter Vorzeigen der Heiratsurkunde und der Pässe einen gemeinsamen Ehenamen erklären können.

In manchen Fällen macht es Sinn, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Laut BGB muss die Erklärung öffentlich beglaubigt werden, wenn die Erklärung im nachhinein abgegeben wird. Wer also in Dänemark heiratet, wird immer erst im nachhinein einen Ehenamen erklären.

Lösung finden

Sollte es Probleme mit dem Standesamt geben, dann möchte ich daraufhinweisen, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt:

Wenn es mit der Namensänderung nicht ad hoc klappt, könnte diese Alternative in Frage kommen: Eine Antragstellung auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Wenn man so unzufrieden ist mit seinem eigenen Namen und dies nicht weiter tragbar ist, dann wäre das sinnvolle Idee. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit sowohl einen Antrag auf Änderung des Vornamens als auch des Nachnamens zu stellen. Ich kenne so einige Menschen, die im Zuge ihrer Einbürgerung auch ihren Nachnamen geändert haben. In manchen schwierigen Fällen ist das eine gute Lösung.

In der Regel werden einem aber keine Steine in den Weg gelegt. Angenommen das Standesamt verlangt eine Geburtsurkunde, dann kann man eventuell beim Notar eine Erklärung über seine Geburt abgeben. Es hilft oft, wenn ihr einfach um die Ecke denkt und Euch nicht von dem ganzen behördlichen Vorgaben verrückt machen lasst. Ich bin davon überzeugt, dass es immer Sonderfälle geben wird, und es oft darauf ankommt, wie man selbst mit der Situation umgeht, um sein Ziel zu erreichen.

Ich hoffe, mein Beitrag hilft Euch ein weiter. Es wäre schön, wenn es eine klare Antwort auf die so häufig gestellte Frage gäbe. Allerdings spielen so viele verschiedene Faktoren eine Rolle, dass es bei jedem Paar vom Procedere her etwas anders abläuft. Glücklicherweise habe ich bis jetzt noch nicht erlebt, dass eine Namensänderung unmöglich wäre.

heiraten in dänemark

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