Häufig werde ich am Telefon gefragt, wie es nach der Hochzeit läuft. Meistens sind es die Damen, die mich das fragen (!), weil sie gerne einen Plan hätten von dem „NACH DER HOCHZEIT IN DÄNEMARK) Was sie tun können/müssen, damit sie mit ihrem Partner zusammen in Deutschland leben können. Erfahre hier mehr…

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Erst einmal solltet ihr Euch auf die Vorbereitung der Hochzeit an sich konzentrieren. Es ist Eurer großer Tag und gerade diejenigen die nach Dänemark dafür reisen, haben entweder große Eile, weil ansonsten das Visum abläuft, das Jahr endet (Steuererklärung) oder haben es in Deutschland nicht auf die Reihe bekommen zu heiraten, weil zu viele Dokumente verlangt worden sind oder  diese nicht akzeptiert worden sind. In Großstädten ist es ohnehin schwierig zeitnah einen Termin im Standesamt zu bekommen. Und wenn dann binationale Paare dort vorsprechen, müssen oft Dokumente gegengeprüft werden, bei Botschaften, Konsulaten und anderen Vertretungen im Ausland. Das dauert manchmal ewig und zermürbt.

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Gehen wir einmal davon aus, du hast in Dänemark das Ja-Wort gegeben und reist kurze Zeit zurück nach Deutschland. Dein Partner ist kein Deutscher und zum Beispiel mit einem Schengen Visum aus dem Heimatland eingereist, um dich zu ehelichen. Was könnt ihr jetzt tun, um in Deutschland zusammen wohnen zu dürfen?

Deutsch/Ausländer nicht in Deutschland lebend

  1. Als erstes solltet ihr die Ehe im Einwohnermeldeamt (Meldehalle/Stadtverwaltung) deines Wohnortes melden. Dafür geht ihr am besten beide zu der Behörde und nimmt eure Pässe und die internationale Heiratsurkunde aus Dänemark mit. Diese zeigt ihr vor. Wenn du vorher ledig warst, wird dein Status in „verheiratet“ umgewandelt.
  2. Ihr solltet im zweiten Schritt so schnell wie möglich das zuständige Ausländeramt aufsuchen. Dort stellt ihr dann einen „Antrag auf Familienzusammenführung“. Verheiratete Menschen haben das recht zusammenleben zu dürfen. Es kann sein, dass das Visum um circa zwei Wochen verlängert wird. Diese zwei Wochen sollte der ausländische Partner sinnvollerweise damit verbringen, die Mindesvoraussetzung Deutsch A1 zu erlernen. Es gibt gute Intensiv-VHS-Deutschkurse, babble.com, online-Sprachkurse, die teilweise wenig kosten. Es ist wichtig, dass sich der Partner auf deutsch verständigen kann. A1 ist wirklich leicht zu meistern, wenn du deinen Partner/deine Partnerin dabei unterstützt.

Das nächste Szenario wäre, ihr lebt bereits beide in Deutschland, idealerweise zusammen :O). Die Heirat krönt eure Liebe und hat noch finanzielle Vorteile, wenn ihr diese nutzt.

Deutsch/Ausländer in Deutschland lebend

  1. Die Ehe schnellstmöglich beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Der Status wird dann in „verheiratet“ umgewandelt.
  2. Wie du vielleicht weißt, wirkt sich der Status „verheiratet sein“ auch auf dein Gehalt aus. Es macht Sinn das Finanzamt schnellstens über die Heirat zu informieren, damit du Steuern einsparst. Dazu kannst du dir im Internet das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ herunterladen. Es kann passieren, dass das Finanzamt sobald es von der Eheschließung erfährt, eure Steuerklasse auf 4/4 setzt. Das ist natürlich weniger effektiv, als eine 3/5. Deswegen unbedingt eine Kopie der Heiratsurkunde und das ausgefüllte Antragsformular an dein zuständiges Finanzamt schicken.
  3. Dein Ehepartner/ bzw. deine Ehepartnerin muss bald auch krankenversichert werden. Jetzt könnt ihr endlich eine Familienversicherung abschließen (gilt nicht bei Selbstständigen, es sei denn der Partner arbeitet gar nicht oder nur auf Aushilfs-Basis). Dazu einfach die Krankenkasse über die neue Situation informieren, Kopie der Heiratsurkunde schicken und einen Antrag zur Familienversicherung stellen.

Die dritte Version der Ehe wäre ein Ausländer, der bereits in Deutschland lebt, der nun Ehefrau/ bzw. Ehemann nach Deutschland holen möchte, um dauerhaft hier zusammenleben zu können.

Ausländer/Ausländer in Deutschland lebend

1.Die Ehe melden (Einwohnermeldeamt)

2. Mit dem Ausländeramt in Kontakt treten und die Familienzusammenführung beantragen. (Bei Ausländern muss der eigenen Aufenthalt in der Regel mindestens 1 Jahr sein, damit es zu einer erfolgreichen Familienzusammenführung kommen kann).

3. Es gibt Fälle, da muss der Partner keine Deutschkenntnisse vorweisen. Beispielsweise, wenn es sich um einen Akademiker oder Forscher handelt. Auch beispielsweise Japaner/innen müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen. Es gibt da so einige Besonderheiten bzw. Feinheiten. Vielleicht gehört ihr ja zu diesen Sonderfällen!

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Hier ein paar interessante Links zum Thema:

 

Deutschkurse online:

 

Dich interessiert das Thema Familienzusammenführung? Dann lies hier mehr in meinem Artikel  3 Must-have für eine erfolgreiche Familienzusammenführung